WOLF - Eröffnung der Antragsverfahren für die Richtlinien 1. Herdenschutz und Schadensausgleich und 2. Herdenschutz Betriebsausgaben in Sachsen-Anhalt
Die Antragsverfahren für nachfolgende Richtlinien in Bezug auf den Herdenschutz vor dem Wolf sind eröffnet.
Auf Grundlage der Richtlinie Herdenschutz und Schadensausgleich wurde für den Teil Förderung des Herdenschutzes, Fördergegenstände nach Nr. 2.1 der Richtlinie, das Antragsverfahrens für das Jahr 2023 eröffnet.
Zuwendungsfähig ist damit der Erwerb von mobilen Elektrozäunen nebst Zubehör im Jahr 2023 weiterhin mit einem Fördersatz von 100 % über die Landesrichtlinie Herdenschutz und Schadensausgleich.
Die entsprechenden Antragsunterlagen sind bei der Bewilligungsbehörde, dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau (Tel.: 0340 6506 0, Fax.: 0340 6506 601, E- Mail: ), erhältlich oder können im Internet unter abgerufen werden.
Antragsschluss ist unter Verwendung der einheitlichen Antragsvordrucke der 15.09.2023.
Weitere Informationen rund um den Wolf und den Herdenschutz befinden sich online auf den Seiten des LAU und des Wolfskompetenzzentrums Iden:
Zudem wurde auf Grundlage des GAK-Gesetzes in Verbindung mit dem GAK-Rahmenplan 2023 - 2026 und der Richtlinie Herdenschutz Betriebsausgaben für die Förderung der Betriebsausgaben das Antragsverfahren für das Jahr 2023 eröffnet.
Die der Förderung zugrundeliegende Richtlinie wurde novelliert und wird in Kürze veröffentlicht.
Zuwendungsfähig sind zusätzliche laufende Betriebsausgaben für wolfsabweisende Zäune und Herdenschutzhunde zum Schutz von Nutztieren vor Übergriffen durch den Wolf. Damit soll einerseits Tierhaltern eine Weidetierhaltung zur nachhaltigen Landbewirtschaftung ermöglicht werden und andererseits die Konflikte zwischen Artenschutz und Weidetierhaltung verringert werden.
Die entsprechenden Antragsunterlagen sind bei der Bewilligungsbehörde, dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau (Tel.: 0340 6506 0, Fax.: 0340 6506 601, E- Mail: ), erhältlich oder können im Internet unter https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/landwirtschaft/herdenschutz-vor-dem-wolf/ abgerufen werden.
Für das laufende Jahr 2023 ist eine Antragstellung bis zum 15. Mai 2023 (Posteingang im ALFF Anhalt) unter Verwendung der einheitlichen Antragsvordrucke möglich.
Um die Schafhalter des Landes bestmöglich zu unterstützen und den Übergang der Förderprogramme des investiven Herdenschutzes aus Landes- zu GAK-Mitteln möglichst nahtlos zu gestalten ist geplant, für das Jahr 2023 zusätzlich bereits eine Förderung für den „Erwerb von Materialien und Zubehör für die Errichtung eines Untergrabeschutzes und zur Nachrüstung vorhandener Zäune sowie Zubehör für die Errichtung von wolfsabweisenden mobilen Schutzzäunen“ (Förderhöhe 100%) und für den „Erwerb von Ausrüstungsgegenständen“ (Förderhöhe bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben, max. 5000 € / Ausrüstungsgegenstand) anzubieten.
Die dazu auf Grundlage des GAK-Gesetzes in Verbindung mit dem GAK-Rahmenplan 2023 – 2026 neu erarbeitete Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum Schutz von Schäden durch den Wolf in Sachsen-Anhalt (Richtlinie Herdenschutz Investitionen) befindet sich derzeit im Mitzeichnungsverfahren.
Der unter Nr. 2.2. b) der GAK-RL aufgeführte Fördergegenstand „Erwerb von wolfsabweisenden mobilen Schutzzäunen“ wird für das Jahr 2023 noch über die bestehende Landes-Richtlinie (Richtlinie Herdenschutz und Schadensausgleich) abgedeckt.
Antrags- und Bewilligungsbehörde ist das ALFF Anhalt. Antragsschluss ist der 15. Mai. Abweichend hiervon wird für das Jahr 2023 der 30. Juni als Antragsfrist festgelegt.
Über die Antragseröffnung für das Förderverfahren nach der neuen Richtlinie Herdenschutz Investitionen werden Sie gesondert informiert.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten
des Landes Sachsen-Anhalt