Beihilfen für Maßnahmen zur Tierseuchenverhütung und -bekämpfung so- wie zur Verbesserung der Tiergesundheit
Mit Wirkung vom 1. Juli 2023 tritt der Erlass des MSGIV vom 9. Juni 2023 zur Gewährung von Beihilfen für Maßnahmen zur Tierseuchenverhütung und –bekämpfung sowie zur Verbesserung der Tiergesundheit in Kraft. Dr Erlass ergeht in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2022/2472 der Kommission vom 14.
Dezember 2022 und führt im Wesentlichen die bewährten Regelungen fort. Darüber hinaus wurden folgende Regelungen in diesen Erlass übernommen bzw. aufgenommen:
- Beihilfen für Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit, zuvor geregelt im Erlass zur Gewährung von Beihilfen für Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit vom 30. April 2019;
- Zuschüsse zu den Gebühren nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) für beauftragte Tierärzte im Rahmen amtlich angeordneter oder angewiesener Probenentnahmen, Impfungen und Untersuchungen. Diese entsprechender befristeten Vereinbarung zwischen der Landestierärztekammer und der Tierseuchenkasse vom 8. Dezember 2022;
- Zuschuss von 25,00 € für freiwillige Impfung gegen das West-Nil-Fieber bei
Pferden